WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN

Kapitel 68

Struktur

Enthält

Position Pflastersteine, Randsteine und Pflasterplatten,

Position Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und

Position Bearbeiteter Tonschiefer und Waren aus Tonschiefer

Position Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne

Position Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in

Position Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ä

Position Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z.|

Position Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen

Position Waren aus Gips oder aus Mischungen auf der

Position Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch

Position Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder

Position Bearbeitete Asbestfasern; Mischungen auf der

Position Reibungsbeläge (z.|B. Platten, Rollen, Streifen,

Position Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließ

Position Waren aus Steinen oder anderen mineralischen

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